HSE Rechtsanwälte - Kanzlei für Recht und Wirtschaft
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Arbeitsrecht

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein steter Quell von Auseinandersetzungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind in dem jeweiligen Arbeitsvertrag oft nur sehr unzureichend geregelt. Und selbst das Gesetz gibt darüber nur in unzureichendem Maße Auskunft. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist zudem sehr umfangreich und leider auch nicht immer vorhersehbar. Haben Sie Zweifel über Ihre Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis?

Unsere Leistungen:

  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vorfeld arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Prozessen (z. B. Kündigungsschutzprozessen) vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen und Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführern/Managern sowohl bei der Gestaltung ihrer Dienstverträge als auch ggf. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Teilnahme an Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen
  • Schulung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen
  • Beratung zu Personalfragen aller Art

Stefan Härtel

Rechtsanwalt

Experte in:

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